

Wir sind ein Legal Tech Start-Up mit dem Ziel, eine App zu entwickeln,
mit der jeder Beschuldigte ein polizeiliches, staatsanwaltliches
oder gerichtliches Schreiben einscannen und verstehen kann.
Die. Entstehung.

61 %
Verteidigt
39 %
Unverteidigt
Nicht-Deutschsprachig
65 %
Deutschsprachig
35 %
Das. Problem.
Nicht jeder hat in Deutschland einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Entgegen der gängigen Annahme sieht der § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO vor, dass ein Pflichtverteidiger erst ab einem erwartbaren Strafmaß von über einem Jahr beigeordnet wird. Der hierdurch entstehende Justice Gap ist enorm. 2019 blieben ca.163.000 Beschuldigte vor dem Amtsgericht unverteidigt.
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Das System ist bis zu einem gewissen Grad der Schwere des Strafvorwurfs auf eine Eigenverteidigung ausgelegt
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Deutschland ist im europäischen Vergleich eines der einzigen Länder, die eine Erheblichkeitsschwelle an die Voraussetzungen einer Pflichtverteidiung stellt
Die. aktuelle. Rechtslage.
Im Regelfall wird ein Pflichtverteidiger erst beigeordnet, wenn ein Strafmaß von über einem Jahr zu erwarten ist. Auch mit einer Sondergenehmigung ist das Szenario eher ein Ausnahmefall. Das deutsche Rechtssystem ist bis zu einem gewissen Grad auf Eigenverteidigung ausgelegt.
Schwere Folgen durch eine Vorstrafe
Verteidigung hängt von finanziellen Mitteln ab
Fehlender Zugang zum Strafprozess für nicht deutschsprachige Menschen
Initiative. der. Bundesregierung.
Laut dem Koalitionsvertrag der Ampel möchte die Bundesregierung jedem Angeklagten ab der ersten Vernehmung eine Verteidigung sichern. Hierzu müsste ab dem ersten Polizeikontakt ein Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt werden, falls der Beschuldigte sich keinen Anwalt leisten kann. Die Kosten hierfür wären immens und Pflichtverteidiger würden überlastet werden.
Dieser Missstand wurde auch von den Koalitionsparteien erkannt. Im neuen Koalitionsvertrag 2021 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP heißt es auf S. 106: „Wir stellen die Verteidigung der Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicher.“
In dieser Passage wird demnach genau dieser ungleichförmige Zugang zu einer effektiven Verteidigung aufgegriffen. Ein Lösungsweg wird allerding nicht aufgezeigt.
Klar ist jedoch eines:
Jedem Beschuldigten ab Beginn der 1. Vernehmung einen Verteidiger zu stellen, lässt sich sowohl finanziell als auch personell nicht umsetzen. Die Pflichtverteidiger arbeiten bereits jetzt an ihrer Belastungsgrenze.
Unsere. Idee.
Wir entwickeln eine App , mit der es Beschuldigten oder Zeugen möglich sein wird polizeiliche, staatsanwaltliche oder gerichtliche Schreiben einzuscannen und zu verstehen. Durch eine umfassende Stichwortsuche wird es ebenso möglich sein ohne
Dokument schnelle Hilfe zu bekommen.
Das wird unsere App können:
Aufklärung über die ergehende Maßnahme
Aufzählung der jeweiligen Rechte
Überblick über das weitere Verfahren schaffen
(und all das in verschiedenen Sprachen)
Zugang zum Recht für jeden, unabhängig vom individuellen sprachlichen, kulturellen
und finanziellen Hintergrund
Jedem Beschuldigten ist es gleichermaßen möglich, den Prozess nachzuvollziehen und die ihm zustehenden Rechte auszuschöpfen
Die technische Lösung sorgt
für eine schnelle und
unkomplizierte Hilfe ohne Barrieren oder Hürden
für Betroffene
Pflichtverteidiger und Behörden werden
gleichzeitig entlastet
Das. Team.

Sebastian Wolf
Studiert Jura in Münster/Lausanne
und bereitet sich momentan auf
sein 1.Staatsexamen vor.

Isabel Ecker
Hat in Köln ihr 1.Staatsexamen
abgeschlossen und promoviert bei
Prof. Dr. Waßmer im Strafrecht.

Santeri Schenk
Studiert Jura in Mainz und bereitet sich
auf sein 1.Staatsexamen vor.

Gregor Wolf
Hat Medieninformatik in München
studiert und ist nun Masterstudent der Informatik in Leipzig.

Konstantin Kapell
Ist ausgebildeter Grafikdesigner
und schreibt gerade seinen Bachelor
in Grafikdesign und visueller Kommunikation in Berlin.

Lina Abed Isa
Hat Wirtschaftsinformatik studiert und
ist nun Masterstudentin der Information Systems in Köln.

Richard Birke
Studiert Jura in Heidelberg im
6. Semester und befindet sich
momentan im Schwerpunkt.

Gerald Hohn
Studiert Jura in Köln und befindet sich derzeit in den Examensvorbereitung

Kaan Toprak
Studiert deutsches und türkisches Recht
in Köln und Istanbul und befindet sich im 4. Semester